Durch Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses von Ende 2007 wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Lippstadt Nr. 130 Südertor – Ost angestrebt. Gegen das dadurch entstehende Planungsrecht haben Bündnis 90/Die Grünen die nachfolgenden Bedenken:
• Die Änderungsplanung ermöglicht eine zu intensive Baudichte des Planbereiches, durch die die Maßstäblichkeit des Bereiches vollständig verloren geht. Mit dem neu beabsichtigten Baurecht wird die Baufläche nochmals um 25 Meter nach Osten erweitert und die maximale Bauhöhe um ein ganzes Vollgeschoss erweitert. Zusätzlich entsteht mit dem angedockten Parkdeck im Osten eine unschöne Optik, die einen unansehnlichen Stadtraum schafft. Insgesamt werden Baulichkeiten ermöglicht, die in ihrer Länge und Breite überdimensioniert sind.
Bedenken bestehen insofern auch gegen die jetzt schon festgesetzte südliche Baugrenze am Konrad – Adenauer – Ring, da diese nur eine geringe Gehwegbreite von 2 Metern sowie einen Radweg von 1 Meter belässt. Damit wird der Radweg zu schmal, um die allgemeinen Mindeststandards einzuhalten.
„Damit ein Radweg als benutzungspflichtig ausgewiesen werden kann, muss dieser nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gewisse Mindestkriterien erfüllen. Diese Kriterien spiegeln die Erkenntnis wieder, dass nicht jeder Radweg sicher für Radfahrer zu befahren ist. Die Kriterien sind u.a. mindestens 1,50m Breite, eindeutige, sichere und stetige Führung, einwandfreie Oberflächenbeschaffenheit, Sicherheitsabstand zu parkenden Autos und anderen Hindernissen“
• Es ist nicht hinreichend deutlich erkennbar, inwieweit die nunmehr möglichen Verkaufsflächen die Empfehlungen des GMA Gutachtens nicht überschreiten. Untersuchungen zu ggf. veränderten Käuferströmen betreffend die „Lange Straße“ fehlen außerdem vollständig.
Hinsichtlich der Verträglichkeit von weiteren Verkaufsflächen in der Innenstadt und der möglichen Auswirkungen auf die Einkaufszone werden die Projekte am Güterbahnhof und das Vorhaben am Südertor - Ost bislang nicht gemeinsam bewertet. Im Zusammenhang mit den neuen Plänen für ein größeres Einkaufszentrum ist dies allerdings erforderlich, da eine erhebliche Ausweitung von Verkaufsflächen in dieser „Innenstadt - Randlage“ im Hinblick auf die „Lange Straße“ kritisch sein kann.
Während am Südertor Ost bisher nur eine Verkaufsfläche von 2500 bis 3000 qm zur Debatte stand, sollen nach der Änderungsplanung Verkaufsflächen von über 6000 qm entstehen. Zusammen mit den im Rat beschlossenen Handelsnutzungen am Güterbahnhof werden allein durch diese beiden Standorte insgesamt über 18.500 qm neue Geschäftsfläche geschaffen. Darüber hinaus können südlich des Konrad –Adenauer – Ringes weitere innenstadtrelevante Geschäftsflächen entstehen.
Dagegen kommt die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) in ihrer Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Lippstadt vom Oktober 2007 zu der Einschätzung, dass die derzeitige Einzelhandelsstruktur vor dem Hintergrund der stagnierenden bis negativen Bevölkerungsentwicklung und der damit einhergehenden, gedämpften Kaufkraftentwicklung bis zum Jahr 2020 nur einen begrenzten Entwicklungskorridor von bis zu 17.000 qm zusätzlicher Verkaufsfläche zulässt, die sich lt. Tabelle 18 auch noch auf verschiedene Standorte und Sortimente verteilt. Ziel zusätzlicher Einzelhandelsansielungen sollten lt. Gutachten vorrangig Angebotsergänzungen in Sortimentsbereichen mit Defiziten sein.
Auch ist aus GMA Sicht nicht abzusehen, ob die z. Zt. geplanten Neuansiedlungen an den Standorten „Güterbahnhof“ und Südertor - Ost im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel beide wirtschaftlich tragfähig sein werden. Dies zu prüfen ist zwar nicht Aufgabe der Kommune, sondern der Investoren und Betreiber. Letztendlich aber kann dies dazu führen, dass im Bereich Südertor Ost, entgegen den Empfehlungen des Gutachters, tatsächlich nur kleinteilige Geschäfte im Rahmen einer Mall, und damit Konkurrenzbetriebe zur Lange Str. und deren Nebenstraßen entstehen werden.
Alles in allem ist durch die Summe von alten und neuen Geschäftsflächen am Südertor – West, Südertor – Ost und südlich der Tangente eine nicht unerhebliche Verlagerung von Einkaufsströmen wahrscheinlich.
Damit ist zu befürchten, dass die Sicherung und Stärkung der Haupteinkaufsbereiche in der Innenstadt, als vorrangige Entwicklungsaufgabe der künftigen Einzelhandels- und Standortentwicklung, gefährdet wird.
• Die Bebauung erfolgt ohne Rücksicht auf das Denkmal „Südliche Umflut“, da das vorgesehene Parkdeck im Osten bis an die Gewässerkante der Umflut heranreicht.
In der bisherigen Begründung zum Bebauungsplan 130 werden die städtebaulichen Planungsziele u. a. wie folgt erläutert:
„Ein weiterer Beitrag zur Integration des Südertores in die Altstadt ist die Gestaltung eines zusammenhängenden Grünzuges entlang der Umflut. Erst mit der aufgezeigten Entwicklung des Südertores bietet sich die einzigartige Chance, den Kranz der ehemaligen Wallanlage um die Altstadt durch begleitende Grünzüge im Bereich der Umflut sichtbar zu machen.
Die Ergänzung und naturnahe Gestaltung dieser Grünflächen sowie der Neuaufbau von Grünanlagen als Fortsetzung des Freiraumes des Sport- und Freizeitgeländes am Jahnplatz bis hin zur Weihe und dem Weihewinkel soll vor allem den Bewohnern der Kernstadt zugute kommen, für das Südertor eine erhebliche Attraktivitätssteigerung darstellen und zu einer ökologischen Aufwertung dieses Stadtraumes beitragen. Dazu gehört, dass auf den bezeichneten Flächen trotz der öffentlichen Nutzung die Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan umgesetzt und am Ort des Eingriffs realisiert werden können. Dazu gehört auch, dass im Zuge des Neubaus der Grünanlagen ein Netz von Fuß- und Radwegen angelegt wird.
Die Umsetzung dieser Planungsziele kann nur durch eine hochwertige Gestaltung und eine ausreichende Erweiterung der Flächen erreicht werden, wie sie bereits Ende der 70er Jahre vorgesehen wurde. Die Idee des grünen Festungsringes und einer durchgängigen Freiraumplanung erfordert es, die Baumassen von der Umflut und den begleitenden Grünzügen abzusetzen. Der geplante Grünzug entspricht daher überwiegend der Fläche, die zwischen dem ursprünglichen Hauptgraben und der Umflut der historischen Stadtbefestigung lag. Korrespondierend zu den Planungszielen für diese Grünflächen hat der Rat am 22.06.1998 beschlossen, im Hinblick auf alternative Planungskonzepte für die Flächen zwischen der Südtangente im Abschnitt Südertor bis Unionstraße und der südlichen Umflut, die Flächen Südertor-Ost als Grünfläche und Parkanlage zu gestalten.
Das Gesamtkonzept zur Entwicklung des Bereiches Südertor/südliche Umflut ermöglicht eine Entwicklung, die mit der Zeit eine Normalität des Lebens am Südertor wie in jedem anderen Quartier der Altstadt ermöglicht. Eng mit der Altstadt und den südlichen Quartieren verknüpft, angereichert durch gut gestaltete Gewerbeobjekte, vor allem aber mit dem umfassenden Grünzug kann sich hier ein eigenständiges Quartier entwickeln, das mit seiner Orientierung an der Altstadt historische Qualitäten übernimmt, die gleichzeitig aktuelle Leitbilder der Stadtentwicklung ausfüllen und offen für zukünftige Veränderungen sind“.
Diese an städtischer Lebensqualität und Attraktivität ausgerichteten städtebaulichen Planungsziele werden mit der nunmehr vorgesehenen Planungsänderung vollständig aufgegeben. Das Parkhaus wird bis direkt an die südliche Umflut geplant, insgesamt wird die Grün- und Freifläche erheblich gemindert, entwertet und die Projektgröße mit dem Parkdeck ist in dem Bereich unangemessen überdimensioniert. Durch die zu große Baudichte entsteht ein eher unattraktiver Stadtraum, der keine Verbindung zwischen Süden und Norden schafft, sondern trennt. In anderen Städten wird dagegen inzwischen versucht, Innenstädte durch großzügige Grünbereiche neu zu beleben.
• Gegen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 130 Südertor bestehen Bedenken, da die von Fußgängern und Radfahrern häufig genutzte Verbindung unter dem Bahnhof hierdurch erheblich beeinträchtigt wird. Zukünftig muss im Anschluss an den Bahnhofstunnel ein Parkhaus mit mehreren Fahrspuren durchquert werden. Dies ist eine Verschlechterung der Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer, zählen doch zusammen mit Unterführungen Parkhäuser für viele zu Angst- und Meidungsräumen.
Beim Zugang für Fußgänger und Radfahrer vom Kreuzungspunkt Bökenförder Straße / Unionstraße zur Unterführung im Bahnhof handelt es sich um eine gerne genutzte, stark frequentierte Fuß- und Radverbindung vom Süden in die Innenstadt und zurück. Für viele ist dies die direkteste und kürzeste Möglichkeit in die Innenstadt zu gelangen. Auch für Fahrradfahrer ist weiterhin ein unproblematischer Zugang zum Tunnel erforderlich, da Reisen mit Bahn und Rad das Mitführen von Rädern erfordert. Hinzu kommt außerdem, dass sich im Norden des Bahnhofes die Radstation befindet, die von Radfahrern aus dem Süden am schnellsten (schiebend) durch den Tunnel schiebend erreicht werden kann. Zudem werden mit der Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge Fußgänger und Radfahrer zukünftig nicht mehr die Möglichkeit haben, ohne Unterführungen in die Innenstadt zu gelangen.
Ein sicherer und attraktiver Zugangsbereich südlich des Bahnhofes zum Tunnel hat damit höchste Priorität.
Die Trennwirkung der Bahnlinie zwischen Norden und Süden ist erheblich, eine weitere Barriere wird daher abgelehnt. An der Bahnhofsunterführung muss deshalb eine sichere Verbindung mit optischer Qualität realisiert werden.
• Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zur Gestaltung des Baukörpers, so dass auf die optische Gestaltung und eine städtebaulich verträgliche Einbindung kein Einfluss genommen werden kann.
In der Vergangenheit ist von der Verwaltung immer betont worden, dass sie als Eigentümerin der Flächen, über privatrechtliche Bindungen im Rahmen des Grundstückskaufvertrages, genügend Einfluss auf die Bebauung und Gestaltung nehmen kann. Ob dies tatsächlich möglich ist, ist derzeit ungeklärt Eine hochwertige Gestaltung kann jedoch nur durch die Festsetzung von Gestaltungsvorschriften im Bebauungsplan rechtlich gesichert werden.
• Es fehlen Angaben zum Umweltschutz, zur Eingriffsabschätzung sowie den damit zusammenhängenden Kompensationsmaßnahmen.
Mit der Südtangente und den großen Baukörpern verändert sich der offene Charakter südlich des Bahnhofes erheblich. Umso wichtiger ist es, Freiräume in ausreichendem Umfang zu belassen und Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe im Plangebiet bzw. im näheren Umfeld durchzuführen. Dies war bisher teilweise vorgesehen. Jetzt wird dieser notwendige städtebauliche Aspekt fallen gelassen.